Menschenbild/Leitgedanken
„Es ist normal, verschieden zu sein!“
Im Mittelpunkt unseres pädagogischen Handelns steht das Kind mit seinen individuellen Stärken und Fähigkeiten, Bedürfnissen, Vorlieben und Abneigungen. Wir leben eine Pädagogik der Vielfalt, die sich an den Bedarfslagen aller Kinder orientiert und eine umfassende Teilhabe aller Kinder am Alltag der Tageseinrichtung zum Ziel hat. Alle Kinder werden unabhängig von ihren Begabungen, ihren Fähigkeiten, ihrem Entwicklungsstand, ihrer Herkunft und ihrer Religion gemeinsam betreut und gefördert. So machen wir es jedem Kind möglich, den Kindergarten zu besuchen und gemeinsame Erfahrungen im Kindergartenalltag zu sammeln.
Jedes Kind ist einzigartig und wird in seiner Vielfältigkeit so wahrgenommen und akzeptiert, wie es ist. Denn gerade diese Individualität und Komplexität macht die Persönlichkeit eines jeden Kindes wertvoll.
«Ich werde am Du.
Ich werdend spreche ich Du.
Alles wirkliche Leben ist Begegnung.»
Martin Buber
Rechtliche Grundlagen
Voraussetzung für die Aufnahme eines Integrationskindes ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Hiernach ist Personen Eingliederungshilfe zu gewähren, die durch eine Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gemeinschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, vor allem nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Zusätzlichen Förderbedarf haben Kinder, wenn sie laut Gesetz behindert oder von Behinderung bedroht sind. Alle Kinder mit Entwicklungsverzögerungen von mehr als einem halben Jahr bedürfen einer zusätzlichen Förderung.
„Der Mensch wird am Du zum Ich“
Martin Buber