Rahmenbedingungen

In unseren zwei Integrationsgruppen können jeweils bis zu 18 Kinder betreut werden. Davon dürfen maximal vier Kinder pro Gruppe einen erhöhten Förderbedarf aufweisen. Besteht die Nachfrage nach einem 5. Integrationsplatz KANN DER Träger ,die Leitung ggf. einen Antrag auf die Betreuung eines 5. Integrationskindes beim Kultusministeriumstellen, sofern es die Situation im Kindergarten bzw. in der Integrationsgruppe räumlich sowie personell zulässt und eine Betreuung von fünf Integrationskindern sichergestellt werden kann. Für die Betreuung und Förderung in den Integrationsgruppen sind jeweils drei Fachkräfte zuständig, zwei Erzieherinnen und eine heilpädagogische Fachkraft. Die heilpädagogische Fachkraft kümmert sich dabei in erster Linie um das Wohl und die individuelle Förderung der Integrationskinder.

 

Heilpädagogische Grundhaltung

Die Grundhaltung von unbedingter Wertschätzung, Achtsamkeit, Einfühlung und Echtheit in der Beziehungsgestaltung ist uns besonders wichtig. Die Wahrnehmung der Bedürfnisse des Gegenübers und das Bemühen, sie dem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend zu beantworten, stehen im Vordergrund. Das zentrale Merkmal ist eine ganzheitliche, entwicklungspsychologisch fundierte Vorgehensweise, die den Menschen „da abholt, wo er steht“ – und ihn bei seiner Selbstentfaltung einfühlsam begleitet.

Heilpädagogisches Handeln

In unserer Einrichtung ist das heilpädagogische Handeln darauf ausgerichtet, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf zu unterstützen und ihre individuellen Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Bereichen zu begleiten. Für die Entwicklung und Erweiterung der Kompetenzen jedes einzelnen Kindes, ist eine vertrauensvolle und verlässliche Beziehung zwischen der heilpädagogischen Fachkraft und den Kindern eine wichtige Voraussetzung. Auf diese Weise erlangen sie die Möglichkeit zu einer möglichst selbstständigen Teilhabe innerhalb des sozialen Umfeldes.

 

Die Grundlage für das heilpädagogische Handeln ist eine individuell am Kind abgestimmte Entwicklungsbegleitung. Dabei setzt die Förderung dort an, wo die Kompetenzen und Stärken des einzelnen Kindes liegen. Wir geben jedem Kind die Zeit, seinen eigenen Lernrhythmus zu finden und unterstützen es dabei ganz individuell. Die heilpädagogische bzw. integrative Förderung erfolgt grundsätzlich nach einem individuell erstellten und in regelmäßigen Abständen überprüften Förderplans. Entsprechend den Erfordernissen findet die Förderung in Einzelsituationen, in der Kleingruppe oder innerhalb der gesamten Gruppe statt.

 

Je nach Bedarf erhalten die Integrationskinder zusätzliche Therapien wie Ergotherapie, Logopädie, therapeutisches Reiten oder Krankengymnastik. Die Therapieeinheiten werden i.d.R. von den Therapeuten im Kindergarten durchgeführt. In Einzelfällen müssen die Kinder mit ihren Eltern die Therapeuten in ihren Praxen aufsuchen.

 

Um eine optimale individuelle Förderung zu erreichen, arbeitet die heilpädagogische Fachkraft mit den Eltern, den Ärzten, der Frühförderung, der Früherkennung, der Fachberatung und den Therapeuten eng zusammen.