Integrationskinder

Die Beeinträchtigungen und Auffälligkeiten und damit auch die Bedürfnisse und notwendige Förderung sind bei jedem Integrationskind ganz unterschiedlich. Grundsätzlich werden in unserer Einrichtung keine Behinderungsarten ausgegrenzt. Bei der Aufnahme wird jedoch die Gruppenzusammensetzung beachtet.
 
Integrationskinder sind Kinder, deren geistige, seelische und/oder körperliche Entwicklung gefährdet oder beeinträchtigt ist.

 

Hierzu zählen:

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen im Bereich der Motorik.
  • Kinder mit Störungen in der Wahrnehmung oder in der Sozialentwicklung.
  • Kinder mit geistigen, sozial-emotionalen, Körper- oder Lernbehinderungen.
  • Kinder, die durch ein besonderes Krankheitsbild, wie Herzfehler, Allergien, chronischen Erkrankungen o.ä. in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind.
  • Kinder, die zur positiven Weiterentwicklung intensive sonderpädagogische Unterstützung bedürfen.
  • Kinder mit Auffälligkeiten im Bereich der Sprachentwicklung  und der Wahrnehmung
  • Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten.
  • und/oder Kinder mit sonstigem besonderen Förderbedarf.